Jahresbeiträge aktive Mitglieder

Die Mitgliedsbeiträge für Aktive teilen sich in die Aufnahmebeträge und Jahresbeiträge auf. Aufnahmebeiträge sind bei Vereinsbeitritt zu entrichten und bis zum 31.12. des Beitrittsjahres gültig. Bei Vereinsbeitritt ist eine Einzugsermächtigung zu erteilen. Mitglieder des LA Speedway Racing Club e.V. verpflichten sich ausschließlich für den LA Speedway Racing Club e.V. an Rennen teilzunehmen.

Falls Mitglieder für Sponsoren oder andere Teams an Rennen teilnehmen, kann ein Vereinsausschluss ausgesprochen werden. Die Vorstände können Ausnahmen genehmigen. Eine Rückerstattung des Beitrages bei Vereinsausschluss erfolgt nicht.

Die Beiträge setzen sich wie folgt zusammen

Jahresbeitrag passive Mitglieder:
Jahresbeitrag : 30,- €
Versicherung: 48,- € (freiwillig)
Aufnahmegebühr: 10,- €
Passive Mitglieder haben kein Bahnnutzungsrecht, kein Wahlrecht und keine Arbeitspflicht. Sie sind für den Betrieb eines RC- Autos nicht über den Verein versichert.

Jahresbeitrag Ehrenmitglieder:
entfällt

Entrichtung Beitragsgebühren

Der Jahresbeitrag ist bei Vereinseintritt bis 30.6. in voller Höhe zu entrichten. Ab dem 1.7. nur zur Hälfte.

Die Versicherungsgebühren bleiben hiervon unberührt.

Der Jahresbeitrag wird per Bankeinzug ab dem 15.01. gemäß der Einzugsermächtigung abgebucht.

Mitglieder können die Abbuchung auf Antrag auf den 15.02. verlegen lassen.

Neumitglieder die bereits beim DMC gemeldet sind, werden kostenlos auf den Verein LA Speedway Racing Club e.V. umgemeldet. Die Aufnahmegebühr für Erwachsene beträgt in diesem Fall nur noch 15.- €, bei Jugendlichen entfällt diese komplett.

Tagesfahrergebühr

8ür Gäste die fahren wollen werden Tagesfahrgebühren erhoben. In der Tagesfahrergebühr ist eine Haftpflichtversicherung enthalten. Gebühren sind nicht übertragbar. Mitglieder sind verpflichtet Tagesfahrgebühren sofort zu kassieren und dies unmittelbar in die Liste einzutragen.

Gebühren Erwachsene:
Tagesfahrt 18,- €
5er Karte 65,- €
10+1 Karte 120,- €

Gebühren Jugendliche:
Tagesfahrt 9,- €
5er Karte 32,50 €
10+1 Karte 60,- €

Abendtarif: nach 16 Uhr kosten die Tagesgebühren nur 50%. Wenn das letzte Mitglied die Bahn verlässt, haben auch die Tagesfahrer die Bahn zu verlassen. Tagesfahrergeld ist Reuegeld, es folgt keinerlei Rückerstattung bei Verlassen der Bahn.

- 5er Bahnkarten sind ab Ausstellungsdatum ein Jahr gültig.
- 10er Bahnkarten sind ab Ausstellungsdatum zwei Jahre gültig.

Sie sind nicht auf andere Personen übertragbar, eine gemeinsame Nutzung verschiedener Personen ist ausgeschlossen. Bahnkarten dürfen nur von Mitglieder des LA Speedway Racing Clubs e.V. veräußert werden. Die vollendete 10er Karte ist mit Abgabe der Karte die 11te Fahrt frei.

Kinder und Anfänger dürfen die Bahn für einige Runden einmalig gratis benutzen. Auch diese Nutzer sind in die Tagesfahrerlisten einzutragen, damit hier Versicherungsschutz besteht.

Jugend

Bis zu dem Jahr in dem das 18. Lebensjahr vollendet wird zählt man als Jugendlicher.
Im Folgejahr, nach dem Ihr 18 geworden seid, werdet Ihr als Erwachsen geführt.

Jugendförderung

Zur Jugendförderung übernimmt der Verein die Startgelder bei RC Offroadrennen der Rennserie Ostbayernpokal und Veranstaltungen deren Ausrichter der LA Speedway Racing Club ist.

Der Jugendliche hat mit der Nennung die Verpflichtung übernommen an dem Rennen teilzunehmen.

Bei Nichtteilnahme behält sich der Verein vor, die Nenngelder zurückzufordern.

Vereinsarbeit

Die Mitglieder sollen den Verein tatkräftig unterstützen.

Darum hat jedes Mitglied der
Kategorie 1: 30 Arbeitsstunden
Kategorie 2: 6 Arbeitsstunden

Dazu zählt : Bahnbau, Veranstaltungsarbeit, organisatorische Arbeit.

Die geleisteten Stunden werden von einem Mitglied notiert und aufgeschlüsselt. Die Abrechnung der Arbeitsstunden erfolgt im September jeden Jahres. Mitglieder, welche bis dahin nicht die geforderten Stunden geleistet haben, werden 150.- € Arbeitspauschale abgebucht. Die Endabrechnung erfolgt im Dezember jeden Jahres. Hier werden die geleisteten Arbeitsstunden mit den abgebuchten 150.- € verrechnet.

Der Stundensatz beträgt in der Kategorie 1: 5.- € und in der Kategorie 2: 25.- €. Der Betrag für die erbrachten Stunden wird dem Mitglied zurücküberwiesen. Eine Stundenverrechnung ist nur für Mitglieder möglich, denen eine Arbeitspauschale abgebucht wurde. Eine Auszahlung der Arbeitspauschale ist nicht möglich. Es ist wichtig das Mitglieder immer umgehend alle Stunden der Vorstandschaft melden, um einen Gesamtstundenumfang erstellen zu können.

Vereinsinventar

Der Verein verleiht kein Inventar. Eine Vermietung gegen Gebühr kann mit dem Vorstand gesondert vereinbart werden.

Fahrtkostenerstattung

Der Verein kann den Mitgliedern eine Beteiligung an den Fahrtkosten in Höhe von 0,20 €/km oder nach Vereinbarung erstatten.
Dies kann beantragt werden für:
- Fahrten, die für den Verein getätigt werden, z.B. Tagungen und Besorgungen
- Fahrten zu Veranstaltungen mit jugendlichen Rennteilnehmern im Fahrzeug

Die Fahrtkostenerstattung muss vor Fahrtantritt durch einen der Vorstände genehmigt werden.

Ort, Datum: Landshut, 19.02.2016