Mitgliedschaft

Du hast Interesse an einer Mitgliedschaft in unserem Verein!?

Anbei geben wir dir einen Überblick welche Möglichkeiten wir für dich bereitstellen. Zusammenfassend aus Gebührenordnung und Vereinssatzung haben wir an einem System gearbeitet und für jeden eine attraktive Mitgliedschaft geschaffen.

Beitrag Jugendliche

Aufnahmegebühr: 5 €
Jahresbeitrag: 35 €
DMC Versicherung: 24 €
Arbeitsstunden für Jugendliche sind auf freiwilliger Basis

Beiträge Erwachsene

Kategorie 1

bietet sich für Mitglieder an die nicht nur fahren möchten, sondern sich rund um den Verein beteiligen.

Eine geringe Jahresmitgliedschaft bietet den Ausgleich zu den Arbeitsstunden, denn nur wenn an und um die Strecke gearbeitet wird, können wir den Verein erhalten und unsere Veranstaltungen austragen.

Kategorie 2

Mitglieder sind genauso gerne gesehen. Diese ist für Mitglieder die hauptsächlich an Rennen teilnehmen möchten.

Ihr startet unter dem Vereinsnamen und für den Verein, müsst aber keine großen Arbeiten verrichten. Die sehr geringe Arbeitsstunden leistet ihr einfach in dem ab, wenn ihr bei vereinseigenen Veranstaltung etwas beim Auf- und Abbau mithelft.

 

  Kategorie 1 Kategorie 2
Mitgliedschaft laut Vereinssatzung aktive Mitglieder laut Vereinssatzung § 3 Mitglieder Punkt a aktive Mitglieder laut Vereinssatzung § 3 Mitglieder Punkt a
Aufnahmegebühr € 25,- 25,-
Mitgliedsbeitrag jährlich € Erwachsene 65,- Erwachsene 125,-
Versicherung jährlich € 48,- 48,-
Versichert ja ja
Arbeitsstunden 30 6
Arbeitsstundenausgleich € 150,- 150,-
Schlüssel zum Vereinsgelände ja ja
Mitbestimmung bauliche Streckenmaßnahmen ja nein
Stimmrecht auf Mitgliederversammlung ja ja

Neumitglieder die bereits beim DMC gemeldet sind, werden kostenlos auf den Verein LA Speedway Racing Club e.V. umgemeldet.

Die Aufnahmegebühr für Erwachsene beträgt in diesem Fall nur noch 15.- €, bei Jugendlichen entfällt diese komplett.

*Die Mitgliedschaft ist unbefristet und verlängert sich automatisch um ein Jahr, sofern nicht nach den Kündigungsbedingungen der Vereinsaustritt beantragt wurde, die enthaltente Gastfahrerkarte ist im Außstellungsjahr bis zum 31.12. gültig, im Folgejahr muss eine neue 5er Gastfahrerkarte nach den Bedingungen Kategorie 3 erworben werden