Bei Betreten des Vereinsgeländes des LA Speedway Racing Club e.V. sind folgende Regeln und Vorschriften von allen Personen zwingend einzuhalten:
A. Allgemeine Verhaltens- und Bahnregeln
- Das Betreten des Vereinsgeländes erfolgt auf eigene Gefahr und ist lediglich mit Anerkennung der Platzordnung zugelassen.
- Den Weisungen der Mitglieder ist zwingend Folge zu leisten.
- Bei Regelverstoß ist ein Platzverweis die Folge, welcher von den Mitgliedern ausgesprochen werden darf.
- Unbefugten Personen sowie Zuschauern ist es nicht gestattet die Rennstrecke zu betreten.
- Vom Schutzzaun ist ein Mindestabstand von einem Meter einzuhalten.
- Für Sach- und Personenschäden aufgrund herausfliegender Steine übernimmt der Verein keine Haftung.
- Der Fahrerstand ist für die Fahrer vorbehalten. Betreten für Unbefugte ist verboten.
- Das Vereinsgelände ist zu räumen, sofern das letzte Mitglied die Strecke verlässt.
- Bei ordnungsgemäßer Nutzung besteht Versicherungsschutz über den Verein.
- Bei Benutzung der Gastfahrertische sind diese sauber zu verlassen.
- Der Müll ist in die dafür vorgesehenen Behälter zu entsorgen und für Zigaretten stehen Aschenbecher bereit!
- Leere Kraftstoffkanister und Umweltgefährdende Flüssigkeiten dürfen nicht entsorgt werden und sind wieder mitzunehmen.
- Es ist darauf zu achten, dass kein Treibstoff oder umweltgefährdende Flüssigkeiten auf den Boden gelangen.
- Alle LiPo, LiFePo und LiIon Akkus dürfen nur in einem dafür vorgesehen Ladebehälter und Säcke geladen werden und müssen dem DMC Reglement entsprechen.
- Jugendliche unter 14 Jahren dürfen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten fahren, jedoch ist ihnen eine Streckenpostenbesetzung untersagt.
- Mit betreten des Vereinsgeländes gibt sich der Betroffene damit einverstanden das Bilder und Videos, mit und ohne Namen, auf den offiziell genutzten Medien des Vereins veröffentlicht werden dürfen. Der Einwilligung kann jederzeit mündlich beim Vorstand oder Vereinsmitglied widersprochen werden.
B. Regeln bei Streckenbenutzung
- Tagesfahrer haben vor Benutzung der Strecke die Tagesfahrergebühr zu entrichten oder die Punktekarten zu entwerten.
- Tagesfahrergebühr ist Reuegeld, wodurch keine Rückerstattung erfolgt.
- Das Befahren der Bahn ist aufgrund der Bauweise lediglich mit Modellen bis max. Maßstab 1:8 gestattet.
- Das Bewegen der Fahrzeuge außerhalb des Vereinsgeländes insbesondere auf dem Parkplatz ist strengstens untersagt.
- Schadensansprüche für Schäden an den Fahrzeugen die während des Bahnbetriebes entstanden sind, können nicht gefordert werden. Dies gilt auch bei fahrlässiger oder grob fahrlässiger Fahrweise.
- Befinden sich Bahnhelfer auf der Fahrbahn ist besondere Vorsicht geboten, bei Kindern ist die Fahrt einzustellen bis diese die Bahn verlassen haben.
- Gefahren wird gegen den Uhrzeigersinn. Fahren entgegen der Fahrtrichtung ist zu unterlassen.
- Fahren abseits der Bahn oder auf der Streckenbegrenzung ist verboten.
- Die Fahrzeuge dürfen nur über die Boxengasse betankt, eingesetzt und herausgenommen werden.
- Rauchen in der Boxengasse, auf dem Fahrerstand und während des Betankens der Fahrzeuge ist verboten.
- Das Betreten der Strecke, ohne Warnweste, ist untersagt.
- Das Betreiben von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor ist im Zeitraum von 22:00-06:00 Uhr verboten.